Kinderschutz und Prävention

Der Stadtsportbund Chemnitz e.V. setzt sich aktiv für den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Sport ein. Gemeinsam mit Vereinen, Verbänden und Netzwerkpartnern schaffen wir Strukturen, die Gewalt vorbeugen, Kinderrechte stärken und ein respektvolles Miteinander fördern. Kinderschutz und Prävention sind dabei eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten im Sport. Jede Form von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt hat bei uns keinen Platz. Wir verurteilen Gewalt und Machtmissbrauch aufs Schärfste und sehen es als unsere Pflicht an, sichere Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir wollen eine Kultur des Hinschauens fördern, in der betroffene Personen Unterstützung finden und Vertrauen erhalten. Das erfordert eine konsequente Haltung und klares Handeln. Präventionsarbeit bedeutet für uns, Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken, soziale Kompetenzen zu fördern und Räume für Austausch und Beteiligung zu schaffen. Gemeinsam mit Vereinen, Schulen und weiteren Partnern setzen wir Projekte um, die gesellschaftliche Teilhabe, Respekt und demokratische Werte fördern.

Projekt „Sicher im Sport! Kinderschutz in Sachsen“

Der Stadtsportbund ist Partner des Bündnisses „Sicher im Sport! Kinderschutz in Sachsen“ der Sportjugend Sachsen. Ziel des Projektes ist es, Kinder und Jugendliche im organisierten Sport nachhaltig und wirkungsvoll zu schützen sowie Vereine bei der Umsetzung von Kinderschutzmaßnahmen zu unterstützen.

Gemeinsam mit Vereinen und Verbänden fördern wir die Entwicklung von Schutzkonzepten, sensibilisieren für Formen interpersonaler Gewalt und begleiten die Umsetzung von Qualitätsstandards im Kinder- und Jugendschutz. So tragen wir dazu bei, Sportvereine als sichere Orte für junge Menschen zu stärken.

Bündnispartner werden

Als Bündnispartner setzen Vereine und Verbände ein sichtbares Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie für eine Kultur des respektvollen und sicheren Miteinanders. Sie profitieren von regelmäßigen Informationen, Fortbildungen und Materialien zum Thema Safe Sport, entwickeln ihre Schutzkonzepte kontinuierlich weiter und werden als engagierte Bündnispartner öffentlich sichtbar.

Die sechs Qualitätskriterien auf dem Weg zur Bündnispartnerschaft

Mindestens eine Person aus dem Vorstand des Vereins/Verbands und/oder eine vom Vorstand beauftragte Person führt mit der SJS und/oder der jeweiligen KSJ/SSJ ein verpflichtendes Beratungsgespräch (digital oder in Präsenz) vor Antragstellung durch. Das Gespräch dient der Vorbereitung eines möglichen Antrages sowie der Auseinandersetzung mit möglichen spezifischen Risikofaktoren des Vereins/Verbands.

Nachweis:

  • Angabe des Datums des Gesprächs und der teilnehmenden Person(en) des Vereins/Verbands

Der Vorstand des Vereins/Verbandes muss mindestens eine Ansprechperson aus seiner Struktur benennen und sie auf der vereinseigenen Homepage als Ansprechperson Kinderschutz inklusive Kontaktmöglichkeit offiziell kommunizieren. Außerdem muss diese Person als „Ansprechperson Kinderschutz“ im VereinsPortal hinterlegt sein. Die Mindestqualifikation der Ansprechperson ist eine Seminarteilnahme „Grundlagen Kinderschutz im Sport“ (4 LE). Wünschenswert ist der Nachweis einer Teilnahme an der Ausbildung zur „Ansprechperson Kinderschutz im Sportverein“, „Multiplikator*innen-Ausbildung Starke Kinder im Sport!“ oder ähnliches. Zusätzlich zur Kommunikation der Ansprechperson Kinderschutz auf der vereinseigenen Homepage sollen folgende Beratungsstellen mit aufgenommen werden: Nummer gegen KummerAnlaufstelle Safe Sport e.V.Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (Essstörungen) sowie der LSB Sachsen und die jeweilige KSJ/SSJ. Wünschenswert wäre auch die Aufnahme regionaler Beratungsstellen außerhalb des Sports, soweit sie in der Region vorhanden sind.

Nachweis:

  • Bestätigung eines Vorstandsbeschlusses der Organisation zur Benennung der Ansprechperson Kinderschutz (siehe Vorlage)
  • Teilnehmenden-Zertifikat zum Nachweis der geforderten Mindestqualifikation der benannten Ansprechperson
  • Eintrag im VereinsPortal
  • Angabe vom direkten Link zur vereinseigenen Homepage mit den Kontaktmöglichkeiten zur Ansprechperson sowie den weiteren Beratungsstellen

Der Verein/Verband positioniert sich in Textform auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Textbausteine und Orientierungsvorlagen gegenüber der Vereins-/Verbandsöffentlichkeit, d.h. gegenüber seinen Mitgliedern, in geeigneter Weise und deutlich zum Thema „Kinder- und Jugendschutz im Sport“. Dem geht ein Vorstandsbeschluss zur Positionierung voraus.

Nachweis:

  • Bestätigung eines Vorstandsbeschlusses des Vereins/Verbands zur Positionierung für den Kinderschutz (z.B. per Vorlage) sowie die Positionierung selbst
  • Angabe von Datum und Art der veröffentlichten Positionierung (Vereinsmail, Homepage, Social Media Aktivitäten, Satzung, Rundschreiben, Zeitschrift, Plakat o.ä.) auf dem Antragsformular

Der Verein/Verband nutzt die Vorlagen der SJS oder anderer Dachverbände, um sich grundlegende Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in seiner Organisation zu erarbeiten. Die Verhaltensregeln sind den Trainer*innen und Übungsleitenden kommuniziert worden. Dem Verein/Verband ist bewusst, dass diese Verhaltensregeln einer ständigen Überprüfung unterliegen und insbesondere gegebenenfalls für die jeweiligen Sportarten und Sportstätten angepasst und/oder erweitert werden sollten.

Nachweis:

  • Grundlegende Verhaltensregeln des Vereins/Verbandes im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Bestätigung zu Belehrung und Bekanntmachung der grundlegenden Verhaltensregeln
  • Angabe vom Datum und Art der durchgeführten Kommunikation zu den Verhaltensregeln

Der Verein/Verband stellt sicher, dass alle regelmäßig aktiven Trainer*innen und Übungsleitenden im Kinder- und Jugendbereich innerhalb der kommenden zwei Jahre eine (Grund-)Schulung zum Thema „Kinderschutz im Sport“ besucht haben bzw. besuchen werden. Alle (Grund-)Schulungen der vergangenen 24 Monate ab Antragstellung werden anerkannt und behalten ihre Gültigkeit. Dem Verein/Verband ist bewusst, dass eine regelmäßige Wiederholung bzw. aufbauende Schulungen den Schutz für Kinder und Jugendliche stärkt und die Handlungssicherheit der Trainer*innen und Übungsleitenden verbessert.

Nachweis:

  • Bestätigung durch den Vorstand zur Umsetzung der Schulung(en)

Der Verein/Verband stellt sicher, dass im Rahmen seines Verantwortungsbereichs alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, im Sinne des § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen bzw. vorgelegt haben und er keine Person beschäftigt und einsetzt, die nach den in § 72a SGB VIII genannten Straftaten verurteilt wurde. Dem Verein/Verband ist bewusst, dass eine regelmäßige Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses anzustreben ist. Zugleich stellt der Verein/Verband sicher, dass dieser Personenkreis auch den Ehrenkodex des LSB oder seines Spitzenverbandes unterzeichnet hat bzw. unterzeichnen wird.

Nachweis:

  • Bestätigung zur Umsetzung des Qualitätskriteriums „Erweitertes Führungszeugnis & Ehrenkodex“

Die nächsten Termine:

26.08.2026, 17:00 UhrSchulung "Kinderschutz im Sportverein"
Ausschreibung und Anmeldung im Bildungsportal
01.09.2026 17:00 UhrOnlineschulung "Kinderschutz im Sportverein"Ausschreibung und Anmeldung im Bildungsportal
02.09. & 09.09.2026 17:30 UhrAusbildung zur Ansprechperson Kinderschutz im Sportverein /-verbandAusschreibung und Anmeldung im Bildungsportal
04.09. - 06.09.2026Ausbildung zum Multiplikator / zur Multiplikatorin für den Kinderschutz im SportAusschreibung und Anmeldung im Bildungsportal
10.09.2026 17:30 UhrBewegter Workshop - Kinderrechte im TrainingsbetriebAusschreibung und Anmeldung im Bildungsportal

weitere Angebote:

Inhouse Schulungen

Stärken Sie den Kinderschutz in Ihrem Verein mit einer Inhouse-Schulung. Unsere praxisorientierten Angebote sensibilisieren Verantwortliche und Ehrenamtliche und geben konkrete Handlungssicherheit für den Vereinsalltag.

Kinderrechte-Workshops

Wir bieten Kinderrechte-Workshops für Kinder ab 7 Jahren an. Spielerisch vermitteln wir Wissen über Kinderrechte, stärken die Handlungskompetenz der Teilnehmenden und fördern ein respektvolles und sicheres Miteinander im Sportverein.

Workshops zu Diskriminierung & Lernort Stadion

Mit unseren Workshops sensibilisieren wir Jugendliche für Themen wie Diskriminierung, Vielfalt und Demokratie im Sport und in der Gesellschaft. Das Angebot richtet sich sowohl an Vereinsgruppen als auch an Schulklassen im Rahmen des Projekts „Lernort Stadion“ und verbindet interaktive Methoden mit der besonderen Lernatmosphäre eines Stadions.

Karolin Huse

Tel.: 0176 16047221
praevention@sportbund-chemnitz.de

Jenny Julian

Tel.: 0176 16047221
jenny.julian@sportbund-chemnitz.de

Über die Seite Trau dich! haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bei Fragen und Problemen Kontakt mit uns über einen Chat aufzunehmen.

 

Weitere Informationen zum Thema

Neben Institutionen wie Schule und Einrichtungen der Jugendhilfe sollen auch Sportvereine bei wahrgenommener Kindeswohlgefährdung ihrer Schützlinge nicht wegschauen, sondern eine Kultur des Hinsehens etablieren und entsprechend handeln. Trainer:innen und Übungsleiter:innen unterliegen keiner gesetzlichen Pflicht, bei Anhaltspunkten von Misshandlungen oder Vernachlässigungen tätig zu werden. Trotzdem besteht eine moralische Verpflichtung, das Wohl der von ihnen trainierten Kinder auch über den unmittelbaren Trainingszusammenhang hinaus zu schützen und als vertrauensvolle Ansprechpartner*innen zur Abhilfe bei Verdachtsmomenten beizutragen.

Wir bieten dabei folgende Unterstützung an:

  • Beratungen und Schulungen zum „Kinderschutz im Sportverein“
  • weitergehende Informationsveranstaltungen und Seminare zum Thema
  • Begleitung von Organisationsentwicklungsprozessen sowie individuelle Beratung zu möglichen Präventionsmaßnahmen im Sportverein
  • Bereitstellung von Informationen, Arbeitsmaterialien und Praxishilfen
  • Vermittlung von Schulungen zur „Ansprechperson für Kinderschutz“
  • Vermittlung kompetenter Referent*innen für Schulungs- und Fortbildungsangebote
  • Vernetzung und Kooperation mit Fachberatungsstellen

Downloads:
Handlungsleitfaden der SJS
Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Broschüre des LSB: Kinderschutz geht uns alle an

Links:
https://www.sport-fuer-sachsen.de/kinderschutz/
www.kindeswohl-sachsen.de
www.jugenschutz.net
Klicksafe – Jugenschutz im Netz
Beratung bei Cybermobbing
Rechtsfragen für Kinder und Jugendliche erklärt

Weiterbildungen:
Ausbildung  „Multiplikator:in für den Kinderschutz im Sport ⇒ Bildungsportal des LSB
Online-Kurs „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch“

Um Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Vereine bei einem respektvollen, pädagogisch fundierten Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, hat die Sportjugend Dresden den „Orientierungsleitfaden für Trainer*innen zum pädagogisch angemessenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sport“ entwickelt. Gemeinsam mit einer Steuerungsgruppe, bestehend aus Trainer*innen und Kinderschutz-Ansprechpersonen Dresdner Sportvereine, wurden Beispiele gesammelt, die typisch für Trainings- und Wettkampfalltag sind und die dazugehörigen Empfehlungen auf Praxistauglichkeit überprüft. Zudem haben Fachpersonen aus Pädagogik, Kinderschutz und Recht bei der Ausarbeitung mitgewirkt und ihre Expertise eingebracht.

Der Leitfaden beantwortet zentrale Fragen aus der Trainingspraxis:

  • Wie gehe ich angemessen mit Körperkontakt um?
  • Wie vermittle ich Regeln kindgerecht?
  • Wie verhalte ich mich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Die Antworten werden in einem Ampelsystem dargestellt: Grün steht für bedürfnisorientiertes Verhalten, Gelb signalisiert eine Grenzverletzung, und Rot beschreibt übergriffiges bzw. rechtlich relevantes Verhalten. Damit liefert der Leitfaden keine starren Regeln, sondern lädt zur Reflexion ein, zeigt Handlungsoptionen auf und stärkt die Handlungssicherheit von Trainer*innen und Vereinen.

Den Leitfaden findet ihr auf der Homepage der Sportjugend Dresden.

Sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche sind ein sehr schwieriges Thema und sehr komplexe Phänomene. Sie kommen in allen gesellschaftlichen Bereichen vor und werden immer wieder auch im Sport bekannt. Der organisierte Sport steht in der Verantwortung, die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen wirksam vor solchen Gefahren für ihr körperliches und psychisches Wohlergehen zu schützen. Diese Verantwortung muss angenommen werden und darf angesichts der vielfältigen organisatorischen Anforderungen im Alltag von Sportvereinen und Sportverbänden nicht zur Seite geschoben werden.

Trotzdem sind viele Sportvereine im Umgang mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ noch immer unsicher. Es gibt immer noch eine Scheu, das Thema offen anzusprechen. Es ist aber gerade diese Offenheit, die Vereine und ihre Verantwortlichen auszeichnet und die auch für Eltern so wichtig ist. Das Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ sollte in keinem Verein tabuisiert werden. Denn einen Sportverein schwächt nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen kommen kann, sondern vor allem ein zögerlicher, intransparenter und inkonsequenter Umgang mit diesem Thema. Nur ein koordiniertes und individuell abgestimmtes Vorgehen gewährleistet den Schutz aller Beteiligten im System des Sports und führt zur erforderlichen Handlungssicherheit bei den Verantwortlichen.

Strukturen und Konzepte in Sportvereinen und -verbänden können sexualisierte Übergriffe erschweren, reduzieren und verhindern. Es gilt das Fachwissen der Mitarbeitenden zu erweitern und darum, transparente und entlastende Strukturen zu schaffen, die nicht-grenzverletzende Mitarbeitende stärken und sie zu Intervention und Prävention ermutigen. Schutzkonzepte sollen partizipativ entwickelt werden und im Ergebnis Sportvereine zu sicheren Orten machen, die zudem handlungsfähig sind, wenn Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, wo sie sexuelle Gewalt erleben mussten, Ansprechpartner und Hilfe suchen.

Lehrfilm „Schutz vor sexualisierer Gewalt“ im Sport des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung

Schutzkonzepte beinhalten mehrere Elemente:

  • klare öffentliche Positionierung zum Thema und Verankerung in Leitbild, Satzung, Ordnungen
  • eine vereins-/verbandsbezogene Analyse von Risiken und Potentialen
  • die Benennung von Ansprechpersonen und Beschwerdestellen
  • das Erstellen von Handlungsplänen für Verdachtsfälle
  • Regeln für die Personalauswahl und Standards für die Personalverantwortung
  • Vereinbarungen zu Verhaltensstandards und Ehrenkodex für alle Mitarbeitenden
  • thematische Fortbildungen für Mitarbeitende
  • partizipative und vernetzende Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche
  • Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
  • Kooperationen mit Fachstellen

Beispiele für Schutzkonzepte aus Sportverbänden:

Wir bieten dabei folgende Unterstützung an:

  • Beratungen und Schulungen zum Prozess der Erstellung von Schutzkonzepten
  • Begleitung von individuellen Entwicklungsprozessen für Schutzkonzepte
  • Begleitung bei der Evaluierung und Weiterentwicklung bestehender Schutzkonzepte
  • Bereitstellung von Informationen, Arbeitsmaterialien und Praxishilfen
  • Vermittlung von Schulungen zur „Ansprechperson für Kinderschutz“
  • Vermittlung kompetenter Referent*innen für Schulungs- und Fortbildungsangebote
  • Vernetzung und Kooperation mit Fachberatungsstellen

Downloads:
Handlungsleitfaden für Vereine des LSB NRW
Elternkompass des LSB NRW
Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – DSJ e.V.
Kinderschutz im Verein des DFB
Standards für Schutzkonzepte des DKSB LV Sachsen e.V.

Links:
Trailer des DKSB LV Sachsen e.V. zu Schutzkonzepten in Einrichtungen
https://www.sport-fuer-sachsen.de/kinderschutz/
www.kindeswohl-sachsen.de
www.beauftragter-missbrauch.de
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
www.hilfeportal-missbrauch.de
www.aufarbeitungskommission.de
www.jugendnotmail.de

Weiterbildungen:
Ausbildung  „Multiplikator*in für den Kinderschutz im Sport ⇒ Bildungsportal des LSB
Online-Kurs „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch“
Online-Kurs „Schutzkonzepte in Organisationen – Schutzprozesse partizipativ und achtsam gestalten“

Weitere Infos:
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs führte am 13. Oktober 2020 ihr viertes öffentliches Hearing in der Akademie der Künste zum Thema „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“ durch. Die Inhalte und Ergebnisse können in der Mediathek eingesehen werden.