GEMA

Rahmenvereinbarungen mit der GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit Sitz in Berlin hat mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) einen deutschlandweit gültigen Gesamtvertrag geschlossen.

Diesem Gesamtvertrag haben sich die Landessportbünde in einer Zusatzvereinbarung als Berechtigte zur Inanspruchnahme der tariflichen Vorzugssätze angeschlossen.

Der jetzige Pauschalvertrag gilt seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 und enthält die tariffreien, mit dem Beitrag an den Landessportbund Sachsen (LSB) „abgegoltenen Musiknutzungen“ für alle LSB-Mitglieder. Der Vertrag konnte somit für das Jahr 2024 inhaltlich unverändert fortgeführt werden. Für alle darüber hinausgehenden Musiknutzungen gelten die Vergünstigungen aus dem Gesamtvertrag. Bei der jeweiligen Antragstellung ist auf die LSB-Mitgliedschaft hinzuweisen. (Quelle: LSB Sachsen)

Weiterführende Informationen:

Auf der Internetseite des DOSB (Link: https://www.dosb.de/medien-service/recht-steuern/ )

Auf der Internetseite des LSB Sachsen (Link: https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/gema-1/)