Sportförderung
Sportförderung des Landessportbundes Sachsen
Die Vergabe von Sportfördermitteln durch den Landessportbund Sachsen (LSB) erfolgt auf der Grundlage des Zuwendungsvertrages zur Sportförderung zwischen dem LSB und dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren (SMI). Aktuelle Informationen zum Förderjahr 2023.
- Antrag vom 15.12.2022 – 31.03.2023 nach der Bestandmeldung über das VereinsPortal
- Förderkriterien Breitensportentwicklung
- Kurzanleitung Beantragung VereinsPortal
- Überblick Vereinsbesteuerung und Finanzen
- Übungsleiterstundennachweis Muster
- Übungsleitervertrag Muster
Ansprechpartner:
Thomas Laudeley
E-Mail: laudeley@sportbund-chemnitz.de
Tel.: 0371 495 000 – 43
- Antrag vom 15.12.2022 – 31.03.2023 über das VereinsPortal
- Förderkriterien Großsportgeräte
- Kurzanleitung Beantragung im VereinsPortal
Ansprechpartner:
Thomas Laudeley
E-Mail: laudeley@sportbund-chemnitz.de
Tel.: 0371 495 000 – 43
Sportförderung der Stadt Chemnitz
Die Stadt Chemnitz stellt als freiwillige Leistung jährlich finanzielle Mittel zur Förderung des Sportes zur Verfügung. Rechtliche Grundlage der Sportförderung ist die Sportförderrichtlinie der Stadt Chemnitz (SpoFöRL) in der jeweils geltenden Fassung.
Antragsfrist für das Folgejahr ist immer der 30. November des aktuellen Jahres.
- Sportförderrichtlinie
- Anlage zur Richtlinie
- Datenschutz zur Sportförderung
- Antrag Zuwendung Sportförderung Stadt Chemnitz (PDF)
Weiterführende Informationen:
Weitere Förderprojekte
Über dieses Programm unterstützt der Freistaat Sachsen ehrenamtlich engagierte Bürger:innen, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind, mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung. Dabei sind in den letzten Jahren immer ca. 1.8 Mio. € in die sächsischen Sportvereine geflossen. Mit Beginn der Antragstellung für das Jahr 2023 erfolgt eine Umstellung des Verfahrens. Anträge für das Jahr 2023 können ab sofort und bis spätestens zum 31. Oktober 2022 ausschließlich elektronisch über folgendes Portal eingereicht werden: https://www.wfs-foerderportal.de/
Vor der Antragstellung müssen sich die Vereine registrieren. Das ist ein wenig mühsam, da eine Menge Daten eingegeben werden müssen, die auch im LSB schon vorliegen (doppelte Arbeit). Nach der Registrierung wird per Mail ein Link verschickt. Erst dann ist die Anmeldung abgeschlossen.
Es werden in den nächsten Tagen mehrfach ZOOM Meetings zur Schulung angeboten. Die Termine seht Ihr nach Aufruf des Links.
Antragsfrist: bis zum 31. Oktober des Vorjahres
Weiterführende Informationen:
Die Haus des Stiftens gGmbH, vormals Stiftungszentrum.de Servicegesellschaft mbH vermittelt auf der Internet-Plattform www.stifter-helfen.de gemeinnützigen Organisationen Soft- und Hardwarespenden von 24 IT-Stiftern; darunter u.a. Adobe, Buhl, Hardware wie neu, Lexware, Microsoft, SAP, SurveyMonkey und Telefónica Germany.
Derzeit stehen 200 aktuelle Produkte zur Verfügung. Jeder gemeinnützige Rechtsträger kann damit den Großteil seines IT-Bedarfs über die Spendenplattform www.stifter-helfen.de beziehen und somit erheblich sein Budget entlasten.
Das Volumen, das die einzelnen IT-Stifter spenden, ist beachtlich. So stellt beispielsweise Microsoft jeder förderberechtigten Organisation bis zu 500 Lizenzen zur Verfügung.