Liebe Sportfreund*innen,

 

am 04.11.2020 beschloss der Schul- und Sportausschuss die neue Sportförderrichtlinie der Stadt Chemnitz.

Diesem Beschluss war ein langer, intensiver Prozess der Abstimmung zwischen den Vertreter*innen des Sportamtes und des Stadtsportbundes vorausgegangen. Wir bedanken uns beim Sportamt für die kooperative Zusammenarbeit im Interesse des Chemnitzer Sportes und bei den Vereinen, die den Prozess mit Hinweisen und Anregungen unterstützend begleitet haben.

Die neue Sportförderrichtlinie enthält einige wesentliche inhaltliche Änderungen im Interesse der Sportvereine. Dazu gehören unter anderem

–              die Abschlagszahlungen für Betriebs- und Personalkosten bereits zu Beginn des Jahres

–              die Zulassung eines vereinfachten Verwendungsnachweises bei Projektförderung

–              die Erweiterung der Anmietung von Sportstätten auch auf Nutzungskosten im Eissportkomplex für die Eissportvereine

–              Aufnahme des Seniorensport 50 plus als Berechnungsgröße für die Förderart 3.3. – Sicherung des gemeinnützigen Sportbetriebes

–              die Erhöhung des möglichen Stundensatzes für Übungsleiter auf 5,00 € pro Stunde

–              die Aufnahme der Aufwendungen für Aus- und Fortbildung in die Richtlinie

–              Unterstützung von ehrenamtlichen Vorständen im Rahmen der Ehrenamtspau-schale kann, wenn auch nachranging über die Förderart 3.3 –Sicherung des gemeinnützigen Sportbetriebes ebenso erfolgen.

–              die Finanzierung der Personalkosten der Platzwart-, Trainer- und Verwaltungs-stellen in Analogie des TVöD

–              der Wegfall des frühen Antragstermins für die Großsportveranstaltungen

 

Zwei Sachverhalte konnten in den Vorberatungen mit dem Sportamt nicht abschließend abgestimmt werden und sollten kommunalpolitisch entschieden werden. Da nur die Fraktionsgemeinschaften Die LINKE/Die PARTEI und Bündnis 90/Die Grünen diese Anliegen des Chemnitzer Sportes unterstützten, fand die Option den Zuschuss der Betriebskosten für vereinsbetriebene kommunale Sportstätten auf 80% aufzustocken und die kommunale Förderfähigkeit für den nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand in den Sportvereinen zu unserem großen Bedauern leider keine Aufnahme in die Sportförderrichtlinie.

Für Fragen zur neuen kommunalen Sportförderrichtlinie, welche am 01.01.2021 in Kraft tritt und die Antragsstellung hierzu stehen unsere Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle gern zur Verfügung. Zudem ist für kommende Woche im Rahmen unserer digitalen Vereinsberatung ein Interview mit Sportamtsleiter Roger Rabenhold  geplant. Fragen zur neuen Sportförderrichtlinie können wir dort aus erster Hand beantworten lassen und bitten um Zusendung per Mail (Betreff: Frage neue Sportförderrichtlinie) bis Dienstag.

Die Beantragungsfrist für die kommunalen Sportfördermittel endet wie immer am 30.11.

 

Heiko Schinkitz

Präsident