das Sächsische Kabinett hat in der Corona-Notfallverordnung weitere Öffnungsschritte u. a. auch für den Sport beschlossen.

Ab 23.02.2022 gilt für Außensportanlagen die 3G-Regel. Diese wird selbstverständlich auch in den Sportstätten der Stadt Chemnitz sofort gültig sein. Sobald die neue Corona-Notfallverordnung veröffentlicht ist, wird das neue Hygienekonzept zeitnah an die Vereine gesandt.

Diese Regelungen gelten als Übergangsregelung zunächst bis einschließlich 03. März 2022. Danach ist von der Staatsregierung geplant, eine neue Corona-Schutz-Verordnung zu verabschieden, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll.